KI wird zur Führungsfrage

KI wird zur Führungsfrage – spätestens dann, wenn Menschen unterschiedliche Regeln anwenden.

Der Einsatz künstlicher Intelligenz in Form eines Werkzeugs oder schon als eigenständige Agenten erreicht zunehmend den normalen Arbeitsalltag. Es wird im Internet recherchiert, Texte werden vorbereitet, Informationen ausgewertet, Entscheidungen unterstützt und damit alle Prozesse beschleunigt.

Vielleicht ungesehen entwickelt sich jedoch der regulatorische Rahmen weiter. Für die europäische KI-Verordnung weist die Bundesnetzagentur auf weitere gestaffelte Anforderungen bis 2027 und 2028 hin. Bundesnetzagentur

Damit entsteht eine Aufgabe, die mich als Moderator und Wirtschaftsmediator besonders interessiert: Wie vereinbart eine Organisation, was KI darf – und wer wofür verantwortlich ist?

Führungsfrage: Der Konflikt beginnt dort, wo unterschiedliche Vorstellungen aufeinandertreffen! Und das kann sehr schnell der Fall sein:

  • Die Geschäftsführung erwartet Produktivitätsgewinne. 
  • IT und Datenschutz definieren Grenzen. 
  • HR betrachtet Kompetenzen und Auswirkungen auf Beschäftigte. 
  • Führungskräfte entwickeln eigene Vorgehensweisen. 
  • Mitarbeitende nutzen KI mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Erwartungen.

Aus dem Büroalltag wie auch aus einem Technologieprojekt werden damit Fragen der Zusammenarbeit.

Für Unternehmen, Verwaltungen und das Gesundheitswesen halte ich fünf Vereinbarungen für besonders wichtig:

  1. Zweck:
    Für welche Aufgaben wird KI eingesetzt? 
  2. Verantwortung:
    Wer prüft und verantwortet Ergebnisse? 
  3. Entscheidung:
    Welche Aufgaben und welche Entscheidungen bleiben bei Mitarbeitenden? 
  4. Wissen:
    Welche Kompetenzen brauchen Führungskräfte und Mitarbeitende? 
  5. Konfliktweg:
    Wo werden unterschiedliche Einschätzungen frühzeitig besprochen?

Führungsfrage: Gerade der fünfte Punkt verdient Aufmerksamkeit.

Wie immer in der Geschichte, technologische Veränderung erzeugen unterschiedliche Geschwindigkeiten, Wissensstände und Interessen. Werden diese früh miteinander verhandelt, kann daraus sehr wohl eine produktive Entwicklung entstehen. Bleiben sie lange unausgesprochen, wachsen Widerstand, Misstrauen und sie verhärten sich zu Konflikte.

Präventive Kommunikation wird damit zu einem Teil guter KI-Governance.

Als Moderator und Wirtschaftsmediator arbeite ich genau an dieser Schnittstelle: unterschiedliche Interessen besprechen, die Verantwortung konkretisieren und Zusammenarbeit so gestalten, dass technologische Veränderung wirtschaftlich wirksam werden können, ohne Gesetze zu brechen.

Mehr zum Thema KI, Kommunikation und Führung: KI-Kompetenz und Kommunikationstraining für Führungskräfte

Welche Vereinbarungen braucht Ihre Organisation, damit aus KI-Einsatz tatsächlich bessere Zusammenarbeit entsteht?

Berlin, 15.8.2026 | Ralf Hasford | Zusammenarbeit in Perfektion


Quellen: Bundesnetzagentur, Zeitplan und Umsetzung der europäischen KI-Verordnung sowie Informationen zu den Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme. Bundesnetzagentur

Übergangsregelungen (Quelle: Bundesnetzagentur)

Termine

  1. 2. August 2026:
    Anbieter von KI-Systemen, einschließlich KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Art. 50 Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 nachzukommen.
  2. 31. Dezember 2030
    Die Anforderungen der KI-Verordnung müssen bis zum 31. Dezember 2030 für KI-Systeme in EU-IT-Großsystemen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht umgesetzt werden, die Teil solcher IT-Systeme sind, die vor dem 2. August 2027 eingeführt wurden und auf EU-Recht basieren, wie beispielsweise das Schengener Informationssystem
  3. Betreiber von Hoch-Risiko-KI-Systemen,
    die vor dem 2. Dezember 2027 angeboten oder eingesetzt wurden, müssen die Vorgaben der KI-Verordnung nur dann erfüllen, wenn diese KI-Systeme in ihrem Design wesentlich geändert wurden.
  4. 2. August 2030
    Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, die für den Einsatz durch Behörden bestimmt sind, müssen sicherstellen, dass sie alle Anforderungen und Pflichten der KI-Verordnung bis zum 2. August 2030 erfüllen.