Wirtschaftsmediator: Arbeit und Einsatz.

  • Ein Wirtschaftsmediator ist spezialisiert auf das Gebiet der Wirtschafts-Mediation (Unternehmerischer Schwerpunkt).
  • Die Definition der Wirtschaftsmediation lautet: „Mediation bei Streitigkeiten mit wirtschaftlichem Bezug“.
  • Mediation bedeutet Konflikte lösen, faire Lösungen finden, Beziehungen bewahren, Status verbessern, Informationsfluss wieder in Gang bringen, Ermöglichen einer Zusammenarbeit selbst nach hocheskalierten Streit damit erfolgreich Werte geschaffen werden.
  • Jede Mediation ist freiwillig, selbstbestimmt und unterliegt den Regelungen des deutschen Mediationsgesetzes
  • In der Wirtschaft sind es interne und externe Konflikte in oder zwischen Unternehmen, Konflikte zwischen kommerziellen Auftraggebern und Auftragnehmern, Streitigkeiten zwischen Projektpartner:innen, Konflikte in der Nachfolge, Eskalation in Teams oder Kooperationen
  • Ebenso verfügt der Wirtschaftsmediator über eine hohe Kompetenz für Kommunikations-Training sowie in der Konflikt-Prävention für Organisationen der Wirtschafts- und Arbeitswelt.
  • Ralf Hasford | Wirtschaft-Mediator und systemischer Moderator

PDF Download Expertise Ralf Hasford | Mediator (zertifiziert) und sys. Moderator

Wirtschaftsmediator beauftragen um Konflikte zu lösen

Was macht der Wirtschaftsmediator?

Wirtschaftsmediator beauftragen: Als Wirtschaftsmediator setzt ein Mediator wie Ralf Hasford, die Methode der prozessbezogenen, strukturierten Mediation in Unternehmen, Verbände, wirtschaftsnahen Organisationen ein. Das Ziel ist es, Konflikte zu lösen und danach eine nachhaltig Zusammenarbeit zu ermöglichen. Der Wirtschaftsmediator verhilft den Beteiligten (Medianden) zu einem Perspektivenwechsel. Dazu unterstützt er diese, ihre wahren Interessen und Bedürfnisse zu finden und zu kommunizieren. Mit seiner Hilfe erarbeiten die Medianten (Konfliktparteien) dann konstruktive Lösungen. Diese ermöglichen ihnen, wieder zu einer geordneten Zusammenarbeit zurückzukehren. Eine erfolgreiche Wirtschaftsmediation kann nur gelingen, wenn die Ergebnis für alle Beteiligten akzeptabel sind. Der Erfolg einer betrieblichen Mediation hängt typischerweise nicht nur von der Kompetenz des Mediators ab, sondern von der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten. Weiterführende Angebote sind Supervision und Führungskräfte– sowie Teamentwicklung zum Umgang mit Stress und dem

Die Wirtschaftsmediation ist genau wie die Mediation ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Konfliktlösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der allparteiliche Dritte (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

Was ist unter Wirtschaftsmediation zu verstehen?

Mediation Die Wirtschaftsmediation gilt als ein vertrauliches und gut strukturiertes Verfahren, bei dem eigenverantwortlich und freiwillig die Beilegung eines Konfliktes angestrebt wird. Der Wirtschaftsmediator ist allen Personen gegenüber neutral und unabhängig.
Was versteht man unter einer Mediation? Einfach erklärt bedeutet das, dass die Konfliktparteien (die Medianden) durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen wollen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Warum wird Wirtschaftsmediation eingesetzt?

In vielen Fällen ist die Wirtschaftsmediation der kürzeste, kostengünstigste und tragfähigste Weg zur erfolgreichen Beendigung von Konflikten. Sie ist kein Allheilmittel, aber doch ein bewährtes Patentrezept für viele Auseinadersetzungen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen.

Mit welchem Ziel sollten Sie ein Wirtschaftsmediator beauftragen?

Ziel einer Mediation ist die einvernehmliche Beilegung eines Konflikts. Aber erst eine gründliche Auftragsklärung vorab kann darüber entscheiden, ob und wann eine Mediation überhaupt sinnvoll ist.

Wann ist Mediation sinnvoll?

Im privaten wie auch wirtschaftlichem Umfeld lassen sich durch eine Mediation oft Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn oder in Erbschaftsangelegenheiten beilegen. Die Mediation hilft dabei, zwischenmenschliche Beziehungen wieder zu verbessern und belastende Konflikte zu bereinigen.

Wie nennt man die an der Wirtschaftsmediation beteiligten?

Der Durchführende einer Wirtschaftsmediation wird Wirtschaftsmediator bzw. Wirtschaftsmediatorin genannt. Die im Konflikt stehenden werden als der Mediand, die Mediandin und die Medianden bezeichnet. Das Mediations-Gesetz verwendet den Begriff Mediand nicht. Stattdessen ist von Parteien die Rede. Damit ist allerdings eine Unschärfe möglich (Streitpartei, Konfliktpartei und Vertragspartei können sich unterscheiden – es ist nicht zwingend, dass ein Mediand alle diese Funktionen in sich vereint).

Wer führt eine Wirtschaftsmediation durch?

Sowohl interne als auch externe Wirtschaftsmediatoren können eine Wirtschaftsmediation durchführen. Das wichtige daran ist nur, dass dieser allparteilich fungiert und von allen Medianden (Konfliktparteien) anerkannt wird. Ein beratender Rechtsanwalt oder Steuerberater sind daher meist ausgeschlossen.

Kostet ein Wirtschaftsmediator Geld?

Das Stundenhonorar einer Mediation / externen Mediation richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des Konflikts und beträgt zwischen 150 € und 500 €. Die Mediationskosten werden zu je 50 % von beiden Konfliktparteien getragen bzw. bei unternehmensinternen Mediationen vom Unternehmen selbst getragen. Die meisten Rechtsschutzversicherung übernehmen die Kosten für eine Mediation je nach Vertragsbedingung (Voll, anteilig oder mit Selbstbeteiligung).

Wann ist eine Mediation nicht zu empfehlen?

Bei Gewalt oder ähnliche schweren Tatbeständen. Mediation beruht auf dem Prinzip des gegenseitigen Respekts und dem Versprechen dem anderen zuzuhören, auch wenn man dem was gesagt wird nicht zustimmt. Gewaltbereiten Menschen fehlt diese Fähigkeit. Auch in diesem Fall ist Mediation nicht geeignet.

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Wie läuft eine Wirtschaftsmediation ab?

Die Mediation besteht aus fünf Phasen. Diese bauen auf einander auf. Die Zeitdauer einer einzelnen Phase orientiert sich nur an den erzielten Veränderungen. Sie werden durch den Wirtschaftsmediator geleitet:

  • Phase 1: Einleitung der Mediation
  • Phase 2: Themensammlung
  • Phase 3: Interessensklärung („Konflikterhellung“)
  • Phase 4: Suche nach Lösungsoptionen
  • Phase 5: Lösungsideen bewerten und Vereinbarung treffen.

Was geschieht in den Phasen?

  1. Erste Phase [Einstieg]: Begrüßung, Informationen und Auftragsklärung.
  2. Zweite Phase [Sichtweisenklärung]: Konfliktdarstellung, Ermittlung der Konfliktthemen.
  3. Dritte Phase [Konflikterhellung]: Bearbeitung der Konfliktfelder, Aufdecken der Interessen und Bedürfnisse hinter den einzelnen Positionen.
  4. Vierte Phase [Lösungsoptionen]: Erarbeitung von Konfliktlösungen.
  5. Fünfte Phase [Vereinbarungen]: Treffen von Vereinbarungen sowie Schritte, Verantwortlichkeiten und Termine fixieren.


Definition der Mediation

Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, bei dem eine neutrale, außenstehende Person(Mediator) zwischen den Parteien(Medianden) vermittelt und sie bei der Entwicklung einer gemeinsamen Lösung unterstützt.
Wann ist eine Wirtschaftsmediation sinnvoll? Grundsätzlich ist eine Mediation sinnvoll, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Alle Parteien streben eine einvernehmliche Lösung des Konflikts an. Sie wünschen sich in Zukunft eine gute Beziehung zueinander. Es geht den Parteien nicht darum, wer Recht hat, sondern um eine konstruktive Lösung des Konflikts.
Wann ist Mediation nicht sinnvoll? Mediation erscheint als ungeeignet, wenn zwischen den Parteien ein extremes, auch nicht durch die professionelle Allparteilichkeit des Mediators ausgleichbares Machtgefälle besteht oder eine Grundsatzfrage im öffentlichen Raum entschieden werden muss. Mediation ist kein Allheil- oder Wundermittel.

Warum ist Mediation in der Wirtschaft wichtig?

Aufgrund ihrer interdisziplinären Kompetenzen sind (gut ausgebildete) Mediatoren in der Lage, den Dialog zwischen den Konfliktpartnern zu fördern, um einen Konsens, eine einvernehmliche Regelung oder Lösung zu finden, bei der beide/alle „gewinnen“ können. Die Hauptanwendungsfelder der Wirtschaftsmediation sind:

  • Interne und externe Konflikte in oder zwischen Unternehmen
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Unternehmensnachfolge
  • Vertragsverhandlungen

In welchen Bereichen findet die Mediation Anwendung?

Das Verfahren der Mediation kann in allen Bereichen der Gesellschaft eingesetzt werden. Konflikte treten auf in der Familie, in der Arbeitswelt, im Schulbereich, im Gesundheitswesen, im Gemeinweisen, zwischen Generationen, im Bauwesen und vielem mehr.

Wer kontrolliert den Mediator? Gibt es eine Berufsaufsicht?

Manche Verbände versuchen, die Aufgaben einer Berufsvertretung zu übernehmen. Sie sind aber anders als die Kammern mit keinerlei Hoheitsrechten ausgestattet.

Außergerichtliche Streitbeilegung – Mediation

Ralf Hasford Supervision und Mediation im Krankenhaus / Gesundheitswesen
Wirtschaftsmediator beauftragen: Konflikte gelöst! Ralf Hasford Supervision, Konfliktmanagement und Mediation im Krankenhaus / Gesundheitswesen

Die Mediation bietet Bürgerinnen und Bürgern der modernen Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Konflikte in einem transparenten Verfahren selbst aufzugreifen und mit Hilfe eines Mediators als neutralem Vermittler autonom zu lösen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Interessen der Parteien. Gegenüber einem auf die Bewertung der Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren hat die Mediation mithin den Vorteil, dass die Betroffenen selbst viel besser etwaige ökonomische oder persönliche Gesichtspunkte berücksichtigen und so die bestmögliche Lösung mit einem Maximum an Akzeptanz vereinbaren können.

Die Mediation nach bisherigem Verständnis ist

  • ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren zwischen allen am Konflikt Beteiligten,
  • das von einem oder mehreren Mediatoren als externen, unabhängigen und neutralen Dritten durchgeführt wird,
  • das von den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und der Gemeinsamkeit getragen wird,
  • und an dessen Ende eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder -lösung steht, die von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wurde.
  • Die Mediatoren sind verantwortlich für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den Parteien, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen.
  • Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.
  • Als weitere Merkmale des Verfahrens sind die vertrauensvolle und offene Kommunikation und Kooperation zu nennen. Auch die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist für das Mediationsverfahren zu gewährleisten.

Ein Mediationsverfahren kann wie folgt ablaufen:

  1. Erläuterung des Verfahrens und der grundlegenden Regeln
    Ablauf des Mediationsprozesses und Rolle der Mediatoren erläutern, Mediationseignung des Konflikts der Parteien klären, Vertrag für das Verfahren abschließen
  2. Erarbeitung der regelungsbedürftigen Fragestellungen
    Themen sammeln und vorläufig bewerten, Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten herausarbeiten, die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen festlegen
  3. Bearbeitung des Konflikts
    die für die Problembearbeitung wesentlichen Informationen zusammentragen, unterschiedliche Sichtweisen darlegen und Verständnis für diese entwickeln, von Positionen zu Bedürfnissen und Interessen übergehen, Grundlagen für eine Entscheidungsfindung erarbeiten
  4. Lösung des Konflikts
    Entwicklung von Optionen zur Konfliktlösung, Prüfung und Erörterung möglicher Konfliktregelungen im Hinblick auf bestehende Umsetzungsmöglichkeiten, vorläufige oder Teillösungen erproben, eine Gesamtvereinbarung entwerfen
  5. Abschließende Vereinbarung
    Gesamtschau vornehmen, schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem Vertrag und dessen Überprüfung, verbindlicher Vertragsschluss

Die Ziele eines Mediationsverfahrens sind:

konstruktive, individuelle, zukunftsorientierte, kooperative, tragfähige, nachhaltige, das heißt dauerhafte und befriedende Konfliktlösungen, nach Möglichkeit mit persönlichem und sachlichem Gewinn für alle Beteiligten.

Mindeststandards für Mediatoren

Mindeststandards für die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren sind in der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 (BGBl. I S. 1994), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. August 2020 (BGBl. I S. 1869) mit Wirkung zum 1. März 2020 geändert worden ist, geregelt. Wer eine Ausbildung erfolgreich durchlaufen hat, die den Anforderungen der ZMediatAusbV entspricht, darf sich zertifizierter Mediator nennen. Die Verordnung ist hier verfügbar. https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/MediatorenVO.html;jsessionid=3E9ECD55D5972E40F608C4BE13302459.1_cid297?nn=6765968
Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV

Wirtschaftsmediator beauftragen – Konflikte lösen: Professionelle Wirtschafts-Mediation und Strategieentwicklung in Unternehmen und Organisationen. Sicherung von Investitionen: Moderation von Meetings, der Nachhaltigkeits-Strategie sowie der Mitarbeitenden und Stakeholder-Beteiligung.
Vorteil der Mediation / Wirtschaftsmediation

Mediationsgesetz

Die Bundesregierung hat im Juli 2017 nach § 8 des Mediationsgesetzes ihren Bericht über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatorinnen und Mediatoren dem Deutschen Bundestag übermittelt. Den Bericht finden Sie hier. https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/StudienUntersuchungenFachbuecher/Evaluationsbericht_Mediationsgesetz.html;jsessionid=3E9ECD55D5972E40F608C4BE13302459.1_cid297?nn=6765968
Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren

Mediation in der Wirtschaft

Die offizielle Definition der Wirtschaftsmediation lautet: „Mediation bei Streitigkeiten mit wirtschaftlichem Bezug“. Eine Wirtschaftsmediation ist nicht zwingend dadurch gekennzeichnet, dass ein wirtschaftlicher Sachverstand erforderlich ist. Denn was auch immer das Konfliktthema angeht, es geht um Verletzung von Bedürfnisse und Verpflichtungen. Emotionen oder Beziehungskonflikte werden hier also genauso im Vordergrund stehen, wie es um das Geld und Pflichtverletzungen gehen wird.

In der Wirtschaftsmediation gibt es unterschiedliche Fachbereiche

Die Wirtschaftsmediation deckt im ideal unterschiedliche Anwendungsbereiche ab und zeigt damit die Kompetenz auf, über die ein Wirtschaftsmediator verfügen soll. Das Einbinden eines externen Wirtschaftsmediator ist in solchen Fällen oft die bessere Wahl.

Zwischenbetriebliche Mediation im Bereich Business to Business (B2B)

Kommt es zu Konflikten oder Streitigkeiten zwischen Wirtschaftspartnern oder Unternehmen und Kammern, so kann eine Zwischenbetriebliche Mediation sinnvoll sein: Eine Mediation im B2B-Bereich (Business to Business). Im Mittelpunkt stehen oft: Kooperationen bei der aufgabenteiligen Arbeit; das Verhältnis zwischen Unternehmer und Subunternehmer; Konflikte mit Zulieferer; gemeinsame Entwicklungen zwischen Kollaborations-Partner; Arbeitnehmerüberlassung; oder eine anderweitige gemeinsame Vertragsabwicklung / Vertragserfüllung.

Mediation innerbetrieblicher Konflikte

Die Zusammenarbeit im Unternehmen oder Verband ist gestört: Innerbetriebliche Konflikten umfassen die Arbeitsbeziehungen von einzelnen Mitarbeitern oder Gruppen oder mit deren Führungskräften. Hierzu zählen auch Konflikte die Führungskräfte mit einander haben. Es können ganze Abteilungen in einem Konflikt eingebunden sein oder der Konflikt sich das gesamte Unternehmen einbezogen haben.
Unter innerbetrieblichen leidet die Effizienz, die Qualität und das Betriebsklima extrem. Die innerbetriebliche Mediation ist dann ein guter Einstieg um wieder zurück zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu kommen. Interne Mediatoren gelten dann häufig als befangen und machen das Einbinden eines externen Wirtschaftsmediator unabdingbar.

Wirtschaftsmediator beauftragen: Inhabermediation / Mediation bei Unternehmensnachfolge

Es sind meist Konflikte vor, während oder nach Firmenübernahmen, Rechtsnachfolgekonflikte, Wertekonflikte oder Identitätskonflikte zwischen alten und neuen Partnern, bzw. in Veränderungsprozessen zwischen den bestehenden Partnern / Inhabern. Bei der Inhabermediation ist stets ein Gesellschafter oder Firmeneigner beteiligt und ggf. die Geschäftsleitung mit eingebunden.

Wirtschaftsmediator beauftragen: Verbrauchermediation / Verbraucherstreitigkeiten im Bereich Business to Consumer (B2C)

Streitigkeiten im Bereich Business to Consumer bei denen Unternehmen und Verbraucher beteiligt sind. Probleme können liegen bei der Lieferung (etwa Termin, Qualität, Quantität), mangelnder Service / fehlerhafte Ausführung von Arbeiten oder Sachmängeln, bzw. Ausbleiben von Zahlungen, üble Nachrede u.ä.

Wirtschaftsmediator beauftragen: Arbeitsplatzmediation

Dieser Begriff wird synonym mit der innerbetrieblichen Mediation vewendet. Er stellt jedoch heraus, dass der Bearbeitungsscherpunkt auf der Mitarbeiterbeziehung liegt. 

Unternehmensmediation

Die Unternehmensmediation bezeichnet mediative Konfliktlösungen, bei denen das Unternehmen im Vordergrund steht. Indem sie an Entscheidungsprozesse im Unternehmen anknüpft, erweitert sie den Einsatzbereich der Mediation im Unternehmen.

Mediation bei Mobbing

Hier geht es um scheinbar individuelle Probleme zwischen einzelnen Arbeitnehmern. Der Beitrag setzt sich auch mit der Schikane von Vorgesetzten oder Untergebenen (Bossing und Staffing) auseinander.

Wirtschaftsmediator beauftragen: Mediation in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Eine besonderes Hintergrundweissen ist für die Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Streitigkeitenb in der Mediation erforderlich. Wie damit umzugehen ist, behandelt der Beitrag über die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Mediation „pro bono*“?

Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen ist mir bewusst. Als Ausdruck dieser Verantwortung übernehme ich Mediationsaufgaben, die einen guten Zweck (nachhaltig, soziale, gemeinnützig). Bitte bewerben Sie sich entsprechend unter: medialtion@hasford.de | Betreff: pro Bono – guter Zweck.

* Einschränkungen: max. 4 Mediationen im Monat | pro bono = unentgeltliche Weitergabe von beruflicher Expertise für das Gemeinwohl

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