Wem gehört die GmbH – und wer entscheidet eigentlich noch?
KI-Zusammenfassung: Ein Gesellschafterstreit wird wirtschaftlich, sobald Beschlüsse warten, Investitionen stocken und die Geschäftsführung zwischen unterschiedlichen Erwartungen steht.
Ein aktueller Fall vor dem Bundesgerichtshof hat mich dazu gebracht, genauer auf diese Situation zu schauen: Was geschieht im Unternehmen, wenn Eigentum, Einfluss und Entscheidungsrechte strittig werden?
Auch wenn Anwälte bereits eingeschaltet sind, kann eine vertrauliche außergerichtliche Wirtschaftsmediation einen Weg zurück an den gemeinsamen Verhandlungstisch eröffnen. Das Ergebnis bestimmen ausschließlich die Beteiligten – von der weiteren Zusammenarbeit über eine Neuordnung bis hin zu Trennung oder Verkauf.
Ein Gesellschafteranteil lässt sich in Prozent beziffern. Der Preis eines über Monate blockierten Gesellschafterkreises steht in keiner Bilanzposition.
Wem gehört die GmbH?
Wenn diese Frage zwischen Gesellschaftern strittig wird, steht schnell weit mehr auf dem Spiel als ein Eintrag im Handelsregister.
Ein aktuell viel beachtetes Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie grundlegend ein solcher Streit werden kann. Im entschiedenen Fall war die Wirksamkeit einer Übertragung von 75 Prozent der Geschäftsanteile umstritten. Der BGH stellte fest: Ein Interesse an der gerichtlichen Feststellung der materiell-rechtlichen Gesellschafterstellung kann auch dann bestehen, wenn der Betroffene bereits in der Gesellschafterliste eingetragen ist. Das Urteil stammt vom 21. April 2026; die gesellschaftsrechtliche Bedeutung wurde in den vergangenen Tagen erneut aufgegriffen.
Ein Gericht kann die Rechtsposition klären.
Für die Unternehmensführung bleiben häufig weitere Fragen:
- Wer kann welche Entscheidungen treffen und wer muss zumindest informiert sein?
- Welche Investitionen werden freigegeben und wofür bedarf es eines abgestimmten Budget?
- Welche Informationen erhält wer und wie schnell muss darauf reagiert werden?
- Wie arbeitet die Geschäftsführung und die Führungskräfte weiter, wenn Gesellschafter unterschiedliche Weisungen oder Erwartungen formulieren?
- Wie werden Ausschüttung, Wachstum, Finanzierung oder ein möglicher Ausstieg wahrgenommen, gehandhabt und umgesetzt?
An dieser Stelle wird ein Gesellschafterstreit wirtschaftlich.
Woran ist das zu spüren? Nun, Beschlüsse verzögern sich, Investitionen warten. Die Geschäftsführung gerät zwischen die Positionen und Informationen werden gezielt verteilt und und mit bestimmten Absichten auch verzögert. Die Führungskräfte beobachten sehr genau, welches Lager Einfluss gewinnt.
Spätestens jetzt beginnt der Konflikt, Unternehmenswert und Reputation zu berühren.
Was kann den Frieden wieder herstellen? Eine vertrauliche außergerichtliche Wirtschaftsmediation schafft einen geschützten Raum, um neben den rechtlichen Positionen auch wirtschaftliche Interessen, persönliche Erwartungen und zukünftige Entscheidungswege anzusprechen und selbst zu verhandeln. Das Ziel kann weitere Zusammenarbeit sein, doch ebenso auch eine Neuordnung, eine Trennung oder der Verkauf das tragfähige Ergebnis bilden. Vorgaben, Einschränkungen und Entscheidung kommen ausschließlich von den Medianten (Konfliktparteien).
Als Wirtschaftsmediator begleite ich Gesellschafter, Inhaber und Geschäftsführungen dabei, die Kontrolle über einen Konflikt zurückzugewinnen und wieder entscheidungsfähig zu werden. Selbst wenn bereits Anwälte mit hinzugezogen sind oder die gesamte Kommunikation nur noch über sie läuft, ist eine Mediation möglich. Einzige Voraussetzung, die Gesellschafter sind bereit sich mit mir an den Tisch zu setzen.
Sie wollen mehr erfahren? Dann geht es hier zu meiner Webseite und dem entsprechenden Artikel: hasford.de/gesellschafterkonflikt-mediation/
Ein Gesellschafteranteil lässt sich in Prozent beziffern. Der Preis eines über Monate blockierten Gesellschafterkreises steht in keiner Bilanzposition.
Verwendete hasford.de-Seite: „Gesellschafterkonflikt lösen – Mediation für Unternehmen, Inhaber und Führungsebene“
Der entsprechende Fall dazu, den ich nicht bearbeitet habe, der mich aber inspiriert hat, finden Sie hier: BGH, Urteil vom 21. April 2026, II ZR 50/25; Leitsatz und Sachverhalt dokumentiert bei Steuer-Telex. Aktuelle gesellschaftsrechtliche Einordnung vom 9. September 2026. esche.de/news-wissen
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