Standortauswahlgesetz / Fachkonferenz Teilgebiete

Nachnominierung für die Arbeitsgruppe Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete

Der 20. November kam mit einer Email Überraschung:

Sehr geehrte Mitglieder der AG Vorbereitung,
wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass Herr Gantzer und Herr Hasford ihre Bereitschaft erklärt haben, in der AG Vorbereitung mitzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
… im Auftrag Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete
c/o Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Fachkonferenz Teilgebiete – die ehrenamtliche Arbeit startet

  • Was sieht das Standortauswahlgesetz vor?
  • Was wird darin geregelt?
  • Welchen Gestaltungsspielraum habe ich als Vertreter der Bürger*innen dabei?
  • Und was bedeutet „Das Standortauswahlverfahren soll selbsthinterfragend und lernend ausgestaltet sein.“?

Das Standortauswahlgesetz regelt die Endlagersuche

Ich habe folgende herausgefunden. Es bestehen zeitlich getrennte Formate der Suche, Beteiligung und Umsetzung.
Diese bestehen aus:

  1. Ermittlung von Teilgebieten
  2. Fachkonferenz Teilgebiete
  3. Regionalkonferenzen
  4. Fachkonferenz Rat der Regionen

Dabei soll selbstorganisiert gearbeitet werden. Worin die Ausgestaltungsspielräume bestehen, regelt nachfolgender Abschnitt des Standortauswahlgesetzes. Hier der Ausschnitt Fachkonferenz Teilgebiete:

(1) Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung beruft nach Erhalt des Zwischenberichts nach § 13 Absatz 2 Satz 3 eine Fachkonferenz Teilgebiete. Teilnehmende Personen sind Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Gebietskörperschaften der nach § 13 Absatz 2 ermittelten Teilgebiete, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

(2) Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts. Die Fachkonferenz Teilgebiete legt dem Vorhabenträger ihre Beratungsergebnisse innerhalb eines Monats nach dem letzten Termin vor. Mit Übermittlung der Beratungsergebnisse an den Vorhabenträger löst sich die Fachkonferenz Teilgebiete auf. Der Vorhabenträger berücksichtigt die Beratungsergebnisse bei seinem Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen nach § 14 Absatz 2.

(3) Die Fachkonferenz Teilgebiete wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eingerichtet wird.

Quelle des Ausschnitts: https://www.gesetze-im-internet.de/standag_2017/BJNR107410017.html

Wie es dazu kam

Als interessierter Bürger habe ich virtuell an der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete am 17. und 18. Oktober 2020 aktiv teilgenommen. Die Teilnehmer*innen haben sich mehrheitlich für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Teilekonferenz ausgesprochen. Der Auftrag wurde wie folgt formuliert:

  • Arbeitsgruppen einzurichten
  • Entwurf einer Geschäftsordnung für die Fachkonferenz erarbeiten
  • Programmentwurf für die 1. Beratungssitzung der Fachkonferenz erstellen
  • Vorschläge für die inhaltliche Strukturierung der drei Beratungstermine der Fachkonferenz erarbeiten

Der erste Beratungstermin der Fachkonferenz findet von Freitag, den 5. Februar bis Sonntag, den 7. Februar 2021 in Kassel statt. Der Vorbereitungsgruppe gehören jeweils drei Mitglieder aus jeder im Standortauswahlgesetz festgelegten Gruppe von Teilnehmenden der Fachkonferenz an. Bei der Wahl kam ich auf Platz vier und nun nach dem Ausscheiden eines Vertreters der Gruppe Bürger*innen in den Genuss der Mitarbeit.

Aber ich bin aber nicht alleine, es ist ja schließlich eine Vorbereitungs-Gruppe. Diese besteht aus zwölf Vertreter*innen und wird auf der Seite endlagersuche-infoplattform.de vorgestellt. https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/Endlagersuche/DE/1023_Vorbereitungsgruppe_Fachkonferenz.html – Neben drei Vertreter*innen der Gruppe Bürger*innen gibt es jeweils drei Kommunale Vertreter*innen, Vertreter*innen gesellschaftlicher Organisationen und Wissenschaftler*innen.

Die Arbeit ist begrenzt auf die Vorbereitungszeit und nicht zu verwechseln mit der dauerhaften Hauptamtlichen Arbeit des Nationalen Begleitgremiums. Siehe dazu: https://www.nationales-begleitgremium.de/DE/Home/home_node.html

Prinzipien zur Organisation der Fachkonferenz Teilgebiete

Es gibt aus der Vorbereitung der bereits arbeitenden Geschäftsstelle bereits Vorgaben, die die Arbeit erleichtern sollten. Diese sind in „zehn Prinzipien zur Organisation der Fachkonferenz“ zusammen gefasst.

  1. Chancengleichheit und Fairness
  2. Das Standortauswahlgesetz definiert den Auftrag der Fachkonferenz
  3. Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der Fachkonferenztermine
  4. Die Fachkonferenz organisiert sich selbst
  5. Das BASE ist Dienstleister und schafft Angebote
  6. Die fachliche Beratung erfolgt durch den Vorhabenträger
  7. Der Zwischenbericht Teilgebiete dokumentiert den Zwischenstand der Arbeit der BGE mbH
  8. Die Inhalte des Zwischenberichts Teilgebiete kennt die BGE mbH
  9. Das Nationale Begleitgremium (NBG) kann die Fachkonferenz beratend unterstützen
  10. Die Fachkonferenz endet im Sommer 2021

Aufruf zur Beteiligung

Ich freue mich auf Ihre Fragen, Anregungen, Meinungen und Willensbekundungen die mich bei der Arbeit in der Vorbereitungsgruppe unterstützen.

Herzlichen Gruß, Ralf Hasford.