Was ist eine Regionalkonferenz?

Regionalkonferenzen – was sie sind … was kommt auf Ihre Region zu?

Deutschland sucht einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Das Standortauswahlverfahren soll wissenschaftsbasiert, transparent und beteiligungsorientiert ablaufen. In den möglichen Standortregionen übernehmen dabei Regionalkonferenzen eine Schlüsselrolle.

Diese Seite beantwortet die zentralen Fragen:

  • Was sind die Regionalkonferenzen?
  • Welche Rolle spielen sie im Endlagersuchverfahren?
  • Wie setzen sie sich zusammen?
  • Was müssen Land, Landkreis und Kommune vorbereiten?
  • Wie nutzen Sie meinen Workshop für Ihre Information und Strategie?

Was sind die Regionalkonferenzen?

Regionalkonferenzen sind das gesetzlich verankerte, regionale Beteiligungsformat im Standortauswahlverfahren.
Ihre Aufgabe ist es, die weiteren Verfahrensschritte intensiv zu begleiten und interessierte Bürger:innen in den betroffenen Regionen – auch aus Nachbarstaaten – langfristig einzubinden.

In einer möglichen Standortregion sind die Regionalkonferenzen:

  • Resonanzraum vor Ort für Informationen, Sorgen, Erwartungen und Ideen,
  • Diskussions- und Bewertungsforum für die Vorschläge der Fachbehörden,
  • Plattform für Regionalentwicklung, wenn ein Endlager zum prägenden Faktor für eine ganze Region wird.

Sie ersetzen keine politischen Gremien, sondern ergänzen sie – mit einem klaren Auftrag zur Beteiligung und zur kritischen Begleitung des Verfahrens.

Welche Rolle spielen Regionalkonferenzen im Endlagersuchverfahren?

Im Standortauswahlverfahren erfüllen Regionalkonferenzen mehrere Funktionen:

  • Begleitung der Verfahrensschritte
    Sie verfolgen die Zwischenberichte, Vorschläge und Entscheidungen der Fachbehörden und diskutieren ihre Auswirkungen auf die Region.
  • Stellungnahmen und Nachprüfungswünsche
    Sie können Stellungnahmen zu wichtigen Verfahrensschritten abgeben und Nachprüfungsbedarfe formulieren – etwa zu vorgeschlagenen Standortregionen, Erkundungen oder sozioökonomischen Analysen.
  • Regionalentwicklung mitgestalten
    Sie bringen Ideen und Erwartungen zur langfristigen Entwicklung der Region ein: Infrastruktur, Arbeitsplätze, Umwelt, Lebensqualität.
  • Brücke zwischen Bund und Region
    Sie schlagen die Brücke zwischen Bundesbehörden, Landespolitik, Kommunen, Zivilgesellschaft und Bevölkerung. Hier werden Informationen verständlich gemacht – und Rückmeldungen aufgenommen.

Kurz gesagt:
Die Regionalkonferenz ist das regionale Beteiligungszentrum der Endlagersuche – dort, wo die Entscheidungen von Bund und Fachbehörden in die Lebensrealität von Kommunen und Menschen übersetzt werden.

Wie setzen sich Regionalkonferenzen zusammen?

Die genaue Ausgestaltung wird im Detail für jede Region festgelegt, orientiert sich aber an einem gemeinsamen Grundprinzip: Vielfalt der Perspektiven.

Typische Gruppen, die in Regionalkonferenzen vertreten sind:

  • Vertreter:innen der betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise,
  • Repräsentant:innen der Landespolitik,
  • Bürgerinitiativen, Vereine und zivilgesellschaftliche Gruppen,
  • Vertreter:innen von Wirtschaft, Kammern und Verbänden,
  • Wissenschaft und Fachinstitutionen,
  • zufällig geloste Bürger:innen, die die Bevölkerung der Region abbilden.

Wesentlich sind:

  • Die Regionalkonferenz organisiert sich weitgehend selbst (Geschäftsordnung, Arbeitsweise, Ausschüsse).
  • Sie wird organisatorisch durch eine Geschäftsstelle unterstützt, bleibt aber inhaltlich unabhängig.
  • Alle relevanten Gruppen sollen sichtbar und hörbar sein – ohne dass einzelne Interessen den Prozess dominieren.

Für Länder, Landkreise und Kommunen bedeutet das:
Sie sind nicht nur „dabei“, sondern Teil eines Gremiums, das das Bild der Region nach innen und außen maßgeblich prägt.

Mein Workshop für die Umweltminister und Regionalentwickler: [Link zum Angebot]
„Der Weg zur Regionalkonferenz – Strategie-Workshop für Länder und Kommunen“

Was müssen Land, Landkreis und Kommune vorbereiten?

Wenn eine Region zur Standortregion wird, ist es für Politik und Verwaltung zu spät, erst dann mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wer frühzeitig denkt, kann später stabil handeln.

1. Rollen & Zuständigkeiten klären

  • Wer vertritt Land, Landkreis und Kommunen in der Regionalkonferenz?
  • Wie ist die Rolle im Vertretungskreis und in anderen Gremien?
  • Wie werden Informationen in die eigenen politischen Gremien (Landtag, Kreistag, Stadtrat) zurückgespielt?

Ohne klare Rollen drohen Doppelstrukturen, Reibungsverluste und Misstrauen – intern wie extern.

2. Ressourcen & Strukturen planen

  • Wer koordiniert das Thema Endlagersuche in der Verwaltung?
  • Welche Fachbereiche und Stabsstellen sind einzubeziehen (z. B. Umwelt, Planung, Recht, Kommunikation)?
  • Wie viel Zeit und Personal werden realistisch benötigt?

Hier entscheiden Länder und Kommunen, ob sie überhastet reagieren – oder strukturiert, mit einem klaren, tragfähigen Setup arbeiten.

3. Kommunikationsstrategie entwickeln

  • Wie informieren Land und Kommunen ihre Bürger:innen – proaktiv, verständlich, ehrlich?
  • Wie gehen sie mit Sorgen, Protest oder Gerüchten um?
  • Welche Rolle spielen lokale Medien, Bürgersprechstunden, Online-Formate?

Kommunikation entscheidet maßgeblich darüber, ob Beteiligung Vertrauen stärkt oder Konflikte verschärft.

4. Beteiligungsniveau definieren

  • Welche Beteiligungsangebote möchte die Region zusätzlich zur Regionalkonferenz schaffen (z. B. Informationsabende, Bürgerdialoge, Werkstätten)?
  • Wie werden Jugendliche, Vereine, Wirtschaft, Nachbarkommunen eingebunden?

Hier geht es nicht um „immer mehr Beteiligung“, sondern um passende Formate, die Region, Thema und Ressourcen gerecht werden.

Wie ich Länder, Landkreise und Kommunen unterstütze

Ich bin Ralf Hasford, Wirtschaftsmediator und Strategiemoderator.
Seit 2015 arbeite ich mit Organisationen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen an Konfliktlösung, Strategie und Beteiligung. Seit mehreren Jahren begleite ich die Diskussionen rund um Endlagersuche und Regionalkonferenzen.

Daraus ist mein Workshop entstanden:

Mein Workshop: „Der Weg zur Regionalkonferenz“ – Strategie für Länder und Kommunen:

Im Workshop erarbeiten wir gemeinsam:

  • Ein klares Verständnis der eigenen Rolle im Verfahren,
  • Die realistische Einschätzung von Aufwand, Ressourcen und Risiken,
  • Einen konkreten 6- / 12-Monats Fahrplan für Ihre Region.

Wenn Sie Ihre Region frühzeitig auf mögliche Regionalkonferenzen vorbereiten möchten, lade ich Sie zu einem unverbindlichen Gespräch ein.

Kontakt:

Mail: moderation@hasford.de
Telefon: +49 30 2363 9390

Ralf Hasford | Wirtschafts-Mediation | Strategie-Moderation | Konflikt-Prävention |

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Aktueller Stand

  • Das Standortauswahlverfahren befindet sich weiterhin in Phase I:
    Die BGE untersucht die 2020 ausgewiesenen Teilgebiete schrittweise weiter und grenzt den Suchraum mit repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ein.
  • Seit 2024 veröffentlicht die BGE jährlich vorläufige Arbeitsstände im „Endlagersuche-Navigator“:
    Aktuell ist nur noch etwa ein Viertel der Bundesfläche im Fokus der Endlagersuche, die Einengung auf konkrete Standortregionen erfolgt aber erst am Ende von Phase I durch den Gesetzgeber.
  • Voraussichtlich Ende 2027 will die BGE Standortregionen für die übertägige Erkundung vorschlagen:
    In diesen Regionen richtet das BASE dann Regionalkonferenzen als zentrales Beteiligungsformat ein.

FAQ: Endlagersuche, Regionalkonferenzen und Beteiligung

1. Wie ist der aktuelle Stand des Standortauswahlverfahrens?

Aktuell läuft Phase 1 des Verfahrens.
• Die BGE hat geologische Daten der Länder gesammelt, ausgewertet und 2020 im Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Darin wurden 90 Teilgebiete ausgewiesen, die rund 54 % der Bundesfläche betreffen.
• In einem nächsten Schritt grenzt die BGE diese Teilgebiete weiter ein und schlägt Regionen vor, die intensiver untersucht werden. Dafür führt sie u. a. repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch.
• Erste Arbeitsstände zur Eingrenzung hat die BGE am 04.11.2024 veröffentlicht – diese sind ausdrücklich vorläufig und dienen der Transparenz des Arbeitsprozesses.
• Ziel von Phase 1: Standortregionen ermitteln, die in Phase 2 weiter untersucht werden. In diesen Regionen richtet das BASE später die Regionalkonferenzen ein.

2. Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es im Verfahren?

Das Standortauswahlgesetz sieht verschiedene Gremien und Formate vor, in denen Bürger:innen, Kommunen und Fachleute einbezogen werden, u. a.:
Fachkonferenz Teilgebiete (Phase 1)
Regionalkonferenzen in den Standortregionen
Fachkonferenz Rat der Regionen

Daneben bietet das BASE weitere Beteiligungsformate an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, z. B. Dialogveranstaltungen, Onlinekonsultationen und Informationsreihen.

3. Kann ich mich aktuell schon beteiligen?

Ja. In Phase 1, Schritt 2 gibt es vor allem zwei zentrale Formate:
• Teilnahme + Anträge: Forum Endlagersuche, das jährlich stattfindet und Austausch, Vernetzung und Diskussion zum Verfahrensstand ermöglicht,
• Wahlamt: Planungsteam Forum Endlagersuche, das die Arbeit des Forums mit vorbereitet, die Vorhabenträgerin BGE begleitet und sich regelmäßig öffentlich berät.
• Daneben informieren BASE und BGE regelmäßig in der Reihe „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics“ über Grundlagen, Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten.

4. Erhält die Region mit dem Endlager Kompensationen oder Unterstützung?

Die langfristige Entwicklung einer Standortregion soll keinen Schaden nehmen, sondern aktiv gestaltet werden.

Dafür sind insbesondere zwei Dinge vorgesehen:
• In den Regionalkonferenzen und im Rat der Regionen werden langfristige Strategien zur Regionalentwicklung erarbeitet – jede Region kann auf Basis einer gemeinsamen Linie eigene, passgenaue Konzepte entwickeln.
• Der Vorhabenträger erstellt sozioökonomische Potenzialanalysen, um den Status quo der Region zu erfassen.
• Zu diesen Analysen können die Regionalkonferenzen Stellung nehmen.

Die offizielle Aussage ist: Ziel ist, die Standortregion strukturell zu stärken, nicht nur „zu entschädigen“.
Angenommen werden kann, dass 1 – 5 Milliarden € für die Entwicklung der letztendlichen Region zur Verfügung gestellt werden.

5. Warum werden bestehende Zwischenlager nicht einfach zu Endlagern?


Zwischenlager sind – wie der Name sagt – nur für eine befristete Lagerung ausgelegt.
• Die genehmigte Sicherheit der Zwischenlager (Gebäude und Behälter) ist derzeit in der Regel auf etwa 40 Jahre ausgelegt.
• Langfristig können Zwischenlager nicht den gleichen Schutz bieten wie stabile Gesteinsformationen tief unter der Erdoberfläche, die den radioaktiven Abfall dauerhaft einschließen sollen.

Soll ein Zwischenlager länger betrieben werden, braucht es jedes Mal neue Genehmigungen und Sicherheitsnachweise. Ein Endlager hingegen soll so ausgelegt werden, dass der Schutz für sehr lange Zeiträume (viele Tausend Jahre) ohne laufende Eingriffe nachgewiesen werden kann – deshalb ist es das zentrale Ziel des Verfahrens.