Datenschutz­ und Externer Datenschutzbeauftragten in Potsdam

Externer Datenschutzbeauftragter Potsdam

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Jan Wandrey und ich stelle für Ihr Unternehmen aus Potsdam den Datenschutzbeaufragten. Als externer Datenschutzbeaufragter in Potsdam arbeite ich darauf hin, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutz einhält. Zusammen mit meinem AGIDAT-Team beraten wir Sie zu datenschutzrechtlichen Themen. AGIDAT schult Ihre Mitarbeiter und unterstützt Sie in allen Belangen rund um den Datenschutz. Auf unser Expertenwissen können Sie vertrauen. Das AGIDAT-Team besteht ausschließlich aus DEKRA-zertifizierten Fachkräften.

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten und Leistungen oder wünschen eine persönliche Beratung? Kontaktieren Sie uns. Wir rufen auch gerne zurück.

Leistungen als Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Potsdam

  • Datenschutzrechtliche Beratung
  • Mitarbeiterschulung und Sensibilisierung
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Einführung eines strukturierten Datenschutzmanagementsystems
  • Datenschutzerklärungen, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge

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Fragen und Antworten an Ihren Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte Potsdam: AB WANN BESTEHT DIE PFLICHT, EINEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN ZU BESTELLEN?

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind an die Bedingungen des Datenschutzgesetz geknüpft. Das DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sagt aus, dass auf jeden Fall ein Datenschutzbeaufragter benannt werden muss, wenn:

  • die Datenverarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird,
  • oder die Kerntätigkeit des Unternehmens eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von Personen darstellt,
  • oder die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (wie Gesundheitsdaten) oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten bestehen.

Ergänzt wird diese Vorschrift auf nationaler Ebene durch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Danach muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn:

  • zehn oder mehr Personen sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen,
  • oder Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen,
  • oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeaufragten benennen muss, kontaktieren Sie uns bitte.

WELCHE AUFGABEN HAT EIN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER?

Die Aufgaben sind für interne wie externe Datenschutzbeaufragte gleich. Datenschutzbeauftragte haben unterrichtende bzw. beratende Funktionen. Er ist der erste Ansprechpartner der Geschäftsführung und aller Beschäftigten in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und Fragen.

Der Datenschutzbeaufragte überwacht die Einhaltung von Datenschutzvorschriften sowie der Strategien zum Schutz personenbezogener Daten. Er sensibilisiert und schult die Beschäftigten, wenn sie an Verarbeitungsvorgängen beteiligt sind.

Auf Anfrage berät der Datenschutzbeauftragte im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung, arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist deren Anlaufstelle im Unternehmen.

Daraus ergeben sich unter anderem folgende konkrete Aufgaben:

  • Datenschutzrechtliche Beratung zu bestehenden und geplanten Unternehmensprozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Überprüfung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen sowie der Verpflichtung auf Vertraulichkeit
  • Sensibilisierung aller Beschäftigten für Datenschutz
  • Mithilfe bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Erstellung von regelmäßigen Tätigkeitsberichten
  • Kooperation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
  • Überprüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen und technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM)

WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN FÜR EINEN EXTERNEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?

Die datenschutzrechtliche Betreuung durch einen externen Datenschutzbeaufragten ist keine standardisierte Dienstleistung. Der vereinbarte Leistungsumfang bestimmt den Preis, daher kann keine allgemeine Aussage über die Kosten bzw. Preise gemacht werden. Folgende Faktoren beeinflussen die Kosten für externen Datenschutz maßgebend:

  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Anzahl der Niederlassungen/Standorte
  • Geschäftsgegenstand des Unternehmens
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  • Unternehmenssprache(n)
  • Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer

Wenn Sie Interesse an einem externen Datenschutzbeaufragten haben, kontaktieren Sie uns bitte und geben uns darüber Auskunft. Auf dieser Grundlage senden wir Ihnen ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot.

WELCHE VORTEILE HAT EIN EXTERNER GEGENÜBER EINEM INTERNEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?

Die Datenschutzgesetze schreiben vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Das Unternehmen kann frei entscheiden, ob die Funktion des Datenschutzbeauftragten ein Mitarbeiter (intern) oder ein außenstehender Dienstleister (extern) übernehmen soll.

Der Datenschutzbeaufragte muss über die nötigen fachlichen und praktischen Kompetenzen verfügen, um das Thema Datenschutz ordnungsgemäß zu erledigen. Oft zeigt sich bereits nach kurzer Zeit, dass ein benannter Mitarbeiter als interner Datenschutzbeaufragter mit der Aufgabe überfordert ist. Langjährige Erfahrung und Qualifikation fehlen ihm/ihr. Dagegen ist ein externer und zertifizierter Datenschutzbeaufragter auf das Thema Datenschutz spezialisiert. Er besitzt die geforderten Fähigkeiten, um Probleme und Aufgaben nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze zu lösen.

Ein weiterer Vorteil eines externen Datenschutzbeaufragten sind die geringeren Kosten. Diese sind zudem vertraglich festgelegt und transparent. Der Unterschied besteht im Wesentlichen in den hohen Kosten für Aus- und Weiterbildung eines internen Datenschutzbeaufragten. Der Vorteil: Bei einem externen Datenschutzbeaufragten sind diese bereits im Angebot eingepreist und verteilen sich auf mehrere Kunden.

Zu beachten ist auch die Haftung. Diese ist bei einem internen Datenschutzbeaufragten nach den Regelungen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs beschränkt.

Ein interner Datenschutzbeaufragter genießt innerhalb des Unternehmens ein besonderen Kündigungsschutz. Ein externer Datenschutzbeaufragter kann je nach Vertragsbedingungen gekündigt und ersetzt werden.

Ein interner Datenschutzbeaufragter kann unter gewissen Umständen vorteilhaft sein, wenn er bereits mit allen Prozessen, Betriebs- und Geschäftsabläufen vertraut ist. 

Hier zeigt sich die Notwendigkeit eines praxisorientierten externen Datenschutzbeaufragten, der sich schnell, tiefgründig und branchenübergreifend in Prozesse einarbeiten kann.

WIE IST DIE HAFTUNG EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?

Auch mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeaufragten bleibt das Unternehmen für die Einhaltung der Datenschutzgesetze verantwortlich. Der Verantwortliche trägt weiterhin die Haftung. Er ist auch Adressat für Bußgelder oder Sanktionen der Aufsichtsbehörden. Diese Haftung kann nicht auf einen externen Datenschutzbeaufragten übertragen werden.

Sollte durch eine Falschberatung des externen Datenschutzbeaufragten ein Bußgeld oder ein anderer Schaden entstanden ist, kann das Unternehmen einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch geltend machen. Damit wird der externe Datenschutzbeaufragte in Regress genommen. Für diese Fälle hat ein externer Datenschutzbeaufragter in der Regel eine Berufshaftpflichtversicherung.

MUSS DIE BESTELLUNG EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN DER DATENSCHUTZBEHÖRDE GEMELDET WERDEN?

Nach der DSGVO hat das Unternehmen lediglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer haben teilweise Meldeportale eingerichtet, mit deren Hilfe die Meldung online durchgeführt wird. Andere Aufsichtsbehörden stellen PDF- bzw. Word-Dokumente bereit. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Webseite der jeweiligen Aufsichtsbehörde.

Können wir den externen Datenschutzbeauftragten wechseln?

Als externer Datenschutzbeauftragter kann ich Ihren internen Datenschutzbeauftragten sofort ersetzen. Sollte ein anderer externer Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein, so kann AGIDAD nach dem Ablauf dessen vertraglichen Bindung sofort übernehmen.

WELCHE STRAFEN DROHEN, WENN KEIN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER BESTELLT WIRD?

Die Bestellung eines Datenschutzbeaufragten ist für bestimmte Unternehmen verpflichtend. Verstöße gegen die Pflichten aus den Datenschutzgesetzen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Nach der DSGVO können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden.

Für Unternehmen: Zertifizierter Datenschutzbeauftragten in Potsdam

AGIDAT berät branchenunabhängig. Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir spezifisches Branchenwissen aufgebaut. Gleichzeitig können wir uns schnell in neue Geschäftszwecke und Prozesse hinein denken. Nachfolgend sehen Sie eine Auswahl der Branchen, in denen AGIDAT als externer DSB tätig ist.