Die Last der Datenschutz-Grundverordnung

Dokumente der Datenschutz-Grundverordnung*

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert Sie auf, auskunftsbereit zu sein. Ob als Unternehmen oder Selbstständiger haben Sie Listen anzufertigen, die über Ihre Prozesse des Umgangs mit personenbezogenen Daten Auskunft geben  der Unterlagen die im Unternehmen erarbeitet sowie weiterhin pflegen werden müssen (soweit zutreffen).

Verfahrensverzeichnis anlegen:

  • Hauptteil
  • Das eigentliche Verzeichnis
  • Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Hauptteil besteht demnach aus an sich unveränderlichen Informationen und sollte auf die erste Seite des Verfahrensverzeichnisses:

  • Anschrift und Vertreter der verantwortlichen Stelle
  • Ggf. Niederlassung in der EU
  • Informationen zum Datenschutzbeauftragten
  • Verweis auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Konzept der Datenlöschung, gilt für alle Verfahren
  • Übermittlungen in Drittstaaten

Das Verfahrensverzeichnis ist deutlich umfassender. Es geht dabei Wege zu finden, Zweckmäßigkeit, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit zu garantieren.

Quelle https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/DatenschutzGVO/Aktuelles/Aktuelles_Artikel/Muster_Verzeichnis_Verarbeitungstaetigkeiten.html

  1. Liste der Verzeichnisse und Aktualisierungen
  2. Namen und Kontaktdaten der / des Verantwortlichen
  3. Zwecke der Verarbeitung
  4. Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten
  5. Kategorien von Empfängern deren Daten offen gelegt wurden/werden
  6. Übermittlungen in Drittländer
  7. Speicherdauer und Fristen für Löschung
  8. Referenzdokumente
  9. Technische und organisatorische Maßnahmen
  10. Maßnahmenbereiche
  11. Weitere Maßnahmenbereiche | Gewährleistung der Zweckbindung personenbezogener Daten | Gewährleistung der Transparenz | Gewährleistung der Betroffenenrechte
  12. Auftragsverarbeiter
  13. Rechtsgrundlagen
Datenschutz und Zukunftssicherung
Datenschutz und Zukunftssicherung

Datenschutz im Umgang mit Mitarbeitern

Des weiteren ein sehr wichtiger Link zur Information von Unternehmer und Personalabteilung / HR: https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Arbeit_Bildung/arbeit_bildung-node.html

Datenschutz mittels Dienst- und Betriebsvereinbarungen*

Bei mittleren und größeren Unternehmen sind die Beteiligungsrechte des Personal-/Betriebsrats von zentraler Bedeutung für den Beschäftigtendatenschutz.

Dienst- oder Betriebsvereinbarungen können ein Weg sein, wie das gesetzliche Grundgerüst des Beschäftigtendatenschutzes angepasst an die jeweils herrschenden spezifischen Beschäftigungsbedingungen in der Behörde oder dem Unternehmen umzusetzen geht.

* ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Digitalisierung hat viele Gesichter und Orte

Der Weg, der digitale Transformation beginnt dort, wo das Unternehmen heute steht. Wichtig ist: das Ziel und den nächsten Schritt zu kennen. WhatsApp ist jedenfalls keiner, den ein Unternehmen weiter verfolgen darf!

Industrie und Konzern berufen einen Chief Digital Officer (CDO) und verfügen über eine Rechtsabteilung. Der durchschnittliche Handwerksbetrieb hat fünf Mitarbeiter, keine IT-Abteilung, keine F&E Budget, kein Innovationsmanagement. Immer war es der Vorteil, dass die kleinen Betriebe vor Ort waren und der Handwerker nah beim Kunden. Nur das Internet ist viel näher und dauerhaft beim Kunden. Trotzdem muss er sich um die gleichen Kundenrechte und Datenschutzrechte sorgen wie das große Unternehmen oder eine Behörde. Wie geht das?

Was bedeutet das für den Handwerker beim Kunden sichtbar zu sein? Vielleicht im gleichen Maße, wie früher, als man täglich am Laden vom Elektriker, Schlosser, Maler, Schuster, Bäcker und Fleischer vorbei kam? Sind die Geschäftsmodelle an Datenschutz und Sichtbarkeit angepasst? Es ist an der Zeit, dass die Produkte des Handwerks zu den Kundenbedürfnisse passen und wieder sichtbar werden …

Digitale Transformation: mit dem gemeinsamen Workshop beginnen

Datenschutz, Sichtbarkeit und Produkt/Leistung mit einander verbinden.

Datenschutzgesetz umsetzen
Datenschutzgesetz im Unternehmen umsetzen

Workshop „Neues Geschäftsmodell“

Passen Ihre Produkte & Leistungen
zur Entwicklung Ihrer Kunden?
Die Antwort könnte lauten: Zukunftssicherung durch 
Anpassen des Geschäftsmodells.

Module des Business Workshop „Neues Geschäftsmodell“

  1. Kundensegmente / Zielkundenmarkt
  2. Werte- und Nutzenversprechen Ihrer Produkte / Leistungen
  3. Kommunikations- und Vertriebskanäle
  4. Kundenbeziehungen / Kundenmanagement
  5. Einnahmequellen / Rendite
  6. Alle Ressourcen Ihres Unternehmens
  7. Wichtigsten Aktivitäten / Ihre Wertschöpfung
  8. Die wichtigsten Partner
  9. Kostenstruktur / Ausgabenhöhe
Workshop „Neues Geschäftsmodell“
Workshop „Neues Geschäftsmodell“

Erweiterung von Dienstleistungen, Entwicklung neuer Service-Ideen, platzieren neuer digital gestützter Produkte in Handwerksbetrieben. Smart home, Internet of Things, big data und Algorithmen müssen für Handwerksbetriebe keine Fremdworte bleiben. Lernen Sie die Wirkungsweise und erhalten Sie kompetente Antworten auf Ihre Fragen:

  • Wer sind unsere heutigen Kunden? Was verändert sich gerade?
  • Wo liegen unsere Chancen und Risiken?
  • Können wir neue Kundengruppen und Absatzmärkte erschließen?
  • Können Produkte und Dienstleistungen noch individueller werden?
  • Erfahren und bedienen wir die Vorstellungen des Kunden?
  • Müssen Abläufe geändert werden, um Qualität und Reaktionszeiten zu halten?
  • Welche digitalen Technologien können dabei helfen?
Was benötigen Ihre Kunden in Zukunft? Welche Kundenbedürfnisse erfüllen Sie? Wo findet Ihre Wertschöpfung statt? Handwerk vs. digital … wofür zahlen Kunden?
Technologie und Prozess beherrschen
  • Was benötigen Ihre Kunden in Zukunft?
  • Welche Kundenbedürfnisse erfüllen Sie?
  • Wo findet Ihre Wertschöpfung statt?
  • Handwerk vs. digital … wofür zahlen Kunden?

Oder sehen Sie Digitalisierung nur als „technisches Problem“?

Ist die Digitalisierung tatsächlich nur die Frage, wie Technologie und Prozess zusammenpassen? In der aktuellen Diskussion zur Digitalisierung gehts häufig um die technische Umsetzung. Sie zu problematisieren steht bei vielen im Vordergrund. Daten erfassen, Daten übermitteln, Datenschutz und IT-Sicherheit sind überwindbare Hürden! Doch ist der Digitalisierungsprozess damit abgeschlossen, wenn das System online ist, oder gehts erst dann richtig los?

Technische Implementierung ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der erste und erst recht nicht der letzt. Eine positive Wirkungen wird sie nur haben, wenn sie im Unternehmen auf die Mitarbeiter*innen Akzeptanz stößt.

Digitalisierung der Unternehmensprozesse
Digitale Prozesse

Lassen sie uns gemeinsam erarbeiten: Wie können Unternehmensprozesse in Ihrem Betrieb sinnvoll und gewinnbringend digitalisiert werden? Wie kann Ihr jetziges Geschäftsmodell durch digitale Kanäle zum Kunden erweitert werden? Wie lassen sich (Teil-)Prozesse zweckvoll untereinander vernetzen und wie können die Mitarbeiter miteinbezogen werden?

Ralf Hasford, Mai 2018
Business Moderator und Kommunikationsexperte

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